Aufgrund seines Verhaltens könne nur der Schluss gezogen werden, dass der Beschuldigte weit vor Ende Oktober 2017 um seine eigene HIV-Infektion gewusst habe. In diese Richtung würden auch seine Angaben/Belege bezüglich anonymer Testung in den Jahren 2016 und 2017 deuten. Der Beschuldigte habe bezüglich der Testung im Jahr 2016 keinen Beleg einreichen können und betreffend den eingereichten Test aus dem Jahr 2017 sei festzuhalten, dass dieser keine objektiven Hinweise liefere und überdies einen falschen Jahrgang trage. Auch der von Dr. med.