C.________ gab an, er hätte am Abend vom 09.07.2017 mit allen drei Männern ungeschützten Oralund Analverkehr gehabt. A.________ bestätigte hinsichtlich des Sexualkontakts am 09.07.2017 mit C.________ nur, dass sie ungeschützten Oralverkehr gehabt hätten. Beide gaben hingegen übereinstimmend an, bereits ca. Ende Juni/Anfang Juli 2017, also rund eine Woche vor dem 09.07.2017 zusammen Anal- und Oralverkehr gehabt zu haben. Gemäss A.________ sei der Oralverkehr – im Gegensatz zum Analverkehr – ungeschützt gewesen, beim Oralverkehr schütze man sich eigentlich nie.