Die Aussagen von C.________ im Hinblick auf die angeblich konsequente Verwendung von Kondomen bei sämtlichen weiteren Sexualkontakten – bei welchen er die Personen, wie beispielsweise "I.________", sogar näher kennt – sind nicht glaubhaft. Dass er gerade und ausschliesslich am Treffen vom 09.07.2017 mit immerhin zwei ihm völlig unbekannten Männern (E.________ und der dunkelhäutige Mann, evtl. F.________) auf die Verwendung von Kondomen und auch das vorgängige Nachfragen nach dem Gesundheitszustand verzichtet haben will, erscheint nicht plausibel. Vielmehr muss in Betracht gezogen werden