Gemäss Aussagen von A.________ hätte er C.________ und auch den dunkelhäutigen Mann – mit welchem er nur an jenem Abend vom 09.07.2017 Kontakt hatte – nach ansteckenden Krankheiten gefragt. Gleichzeitig will er jedoch nur geschützten Analverkehr mit dem dunkelhäutigen Mann gehabt haben. C.________ hätte ihn (A.________) im Gegenzug erst nach dem Treffen vom 09.07.2017 gefragt, ob er (A.________) eine ansteckende Krankheit hätte. F.________ konnte nur Angaben machen, ob er sich generell bei solchen Treffen schützt, da er weder bestätigen noch ausschliessen konnte, am Treffen vom 09.07.2017 teilgenommen zu haben.