__ vom 23. Mai 2019 geht weiter hervor, dass eine Abfrage in der internationalen Se- quenz-Datenbank (GenBank) neben den Einträgen, die dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten zugeordnet werden können, einen weiteren Eintrag mit nur geringfügigen Abweichungen gegenüber der Virus-Sequenz des Beschwerdeführers geliefert hat. Gemäss Gutachter würden die Resultate darauf hindeuten, dass es in der Schweiz eine dritte Person mit einem Virus derselben Linie wie beim Beschwerdeführer und dem Beschuldigten geben müsse. Die identifizierte Virus- Sequenz stamme von einer männlichen Person mit Jahrgang .