Auch eine Einschränkung des genannten Zeitraums der HIV-Infektion beim Beschwerdeführer wäre möglich, sofern zuverlässige Angaben über den Zeitpunkt von Expositionsrisiken wie beispielsweise Sexualkontakte, intravenöser Drogengebrauch resp. deren Abwesenheit vorliegen würden. Aus den Ergänzungen von PD Dr. med. vet. H.________ vom 23. Mai 2019 geht weiter hervor, dass eine Abfrage in der internationalen Se- quenz-Datenbank (GenBank) neben den Einträgen, die dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten zugeordnet werden können, einen weiteren Eintrag mit nur geringfügigen Abweichungen gegenüber der Virus-Sequenz des Beschwerdeführers geliefert hat.