Soweit den Analverkehr betreffend divergieren die Aussagen. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers soll es zwischen sämtlichen Beteiligten auch zu ungeschütztem Analverkehr gekommen sein. E.________ erinnerte sich anlässlich seiner Einvernahmen nicht mehr daran, ob tatsächlich alle untereinander auch (ungeschützten) Analverkehr gehabt hatten oder nur einzelne unter ihnen. Der Beschuldigte will nur mit dem dunkelhäutigen Mann (gemäss Angaben des Beschwerdeführers soll es sich dabei um F.________ handeln) Analverkehr gehabt, sich dabei jedoch geschützt haben.