3. Der Strafuntersuchung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 9. Juli 2017 trafen sich auf Einladung des Beschuldigten hin vier Männer (darunter auch der Beschuldigte) in dessen Wohnung und hatten – zumindest teilweise – ungeschützte Sexualkontakte (Oral- und Analverkehr). Teilnehmer des Treffens waren neben dem Beschuldigten der Beschwerdeführer und E.________. Betreffend die Identität der vierten – dunkelhäutigen – Person gehen die Meinungen der Beteiligten auseinander. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers soll es sich dabei um F.________ handeln. Am 1. August 2017 erkrankte der Beschwerdeführer an Fieber und Gliederschmerzen.