2 Honorars sei aus Verhältnismässigkeitsüberlegungen abgesehen worden. Mit Blick auf die in der Beschwerde explizit gestellten Rechtsbegehren erscheint dies nicht nachgeschoben, weshalb sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist somit ohne Vorbehalt einzutreten.