31 Jahre Freiheitsstrafe; 180 Tagesätze Geldstrafe; Fall B, SK 13 159: 50 Opfer, 6 ½ Jahre Freiheitsstrafe, 240 Tagessätze Geldstrafe; Fall C, SK 19 57: 78 Opfer, 10 ½ Jahre Freiheitsstrafe; 260 Tagessätze Geldstrafe; Beteiligter Fall A [Chauffeur]: 27 Monate Freiheitsstrafe, 110 Tagessätze Geldstrafe; Beteiligter Fall B [Ehemann]: 36 Monate Freiheitsstrafe, 180 Tagessätze Geldstrafe; Genfer Urteil vom 9. April 2020: sechs Jahre Freiheitsstrafe bei acht Schuldsprüchen wegen Menschenhandels und fünf wegen Wuchers, sowie weiterer Delikte).