Er habe ihr gedroht, sie zu töten, sollte sie zur Polizei gehen. Gemäss ihren Aussagen soll er gute Kontakte zur Polizei in Y.________ haben. Ausserdem soll der Beschwerdeführer im Anschluss daran die Arbeiterinnen zusammengerufen und ihnen gesagt haben, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie von der Polizei befragt würden (Einvernahmeprotokoll von G.________ vom 6. Juni 2019 Z. 201-223).