3.4 und 5 [S. 7 und 10]). Betreffend die bereits kontaktierten Frauen hielt die Polizei fest, dass gewisse Frauen eine kollegiale Beziehung zu den Beschuldigten pflegen dürften und daher nur sehr zögerlich Auskunft gegeben und die Arbeitseinsätze eher als unproblematisch geschildert hätten; andere wiederum hätten den Arbeitseinsatz mit Blick auf das Erlebte (schwere Arbeit, Beschimpfungen und Unterdrucksetzen durch die Ehefrau des Beschwerdeführers) einfach nur vergessen wollen. Dass die Staatsanwaltschaft vor diesem Hintergrund von nach wie vor bestehenden Kollusionsmöglichkeiten ausgeht, kann nicht ernsthaft bestritten werden.