Anhand der Chat-Nachrichten der Jahre 2018/2019 soll die Polizei rund 90 Arbeiterinnen ermittelt haben (die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrem Haftverlängerungsantrag vom 9. Oktober 2020 [S. 2], dass bezüglich rund 40 Personen ein Arbeitseinsatz in der Schweiz belegt werden könne). Sieben Frauen seien unter Beizug einer Übersetzerin bereits telefonisch kontaktiert worden, in den nächsten Monaten würde sich die Polizei zwecks Abklärung der Aussagebereitschaft noch mit weiteren Arbeiterinnen per Telefon in Verbindung setzen (zum Ganzen Berichtsrapport vom 14. September 2020 Ziff. 3.4 und 5 [S. 7 und 10]).