22 Sein Sohn Q.________ habe ihm nur ganz kurz geholfen und die weitere Arbeitskraft, L.________, habe einen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Dieser dürfe somit hier arbeiten und seine für ihn, den Beschwerdeführer, geleistete Arbeit sei mit CHF 20.00/Stunde entlöhnt worden. Ausserdem habe L.________ bestätigt, dass die Arbeiten von der Gemeinde überwacht worden seien. Dass P.________ allenfalls in der Garage übernachtet habe, erklärte er damit, dass dies möglicherweise deshalb der Fall gewesen sei, weil G.______