vgl. dazu auch Einvernahme des Beschwerdeführers vom 4. September 2020 Z. 435 ff., insbesondere Z. 467-469, wonach der Beschwerdeführer nur den Betrag, der ihn betreffe [CHF 490.00 bzw. CHF 500.00] kenne, und «diesen resultierenden Betrag von 2'000.– CHF»). Weiter kann dem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 14. September 2020 entnommen werden, dass gestützt auf die Ergebnisse des WID, welche erst noch offengelegt würden, die Geschäfte mit Reinigungs- und Hütediensten gerade in der Weihnachts- und Neujahrzeit, eine grosse Gewinnsumme mit sich gebracht hätten (Berichtsrapport Ziff. 5 [S. 10]).