Allein schon gestützt auf das vom Beschwerdeführer eingestandene Zahlenverhältnis (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 4. September 2020 Z. 435 ff.) ist die Wahrscheinlichkeit eines beachtlichen Gewinns sehr hoch. Ferner ist auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 14. September 2020 zu verweisen, wonach den Beschuldigten alsbald die Ergebnisse des WID bei Einvernahmen offengelegt würden und schon heute mitgeteilt werden könne, dass die Geschäfte mit Reinigungs- und Hütediensten gerade in der Weihnachts- und Neujahrzeit eine grosse Gewinnsumme mit sich gebracht habe (Berichtsrapport Ziff. 5 [S. 10]).