Auch wenn H.________ scheinbar gewusst hat, dass sie illegal in der Schweiz arbeiten würde (Einvernahme vom 14. Januar 2020 Z. 521 ff.), bedeutet dies nicht, dass sämtliche serbischen Arbeitskräfte ebenfalls von illegaler Beschäftigung ausgegangen sein müssen. So gab L.________ etwa an, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers behauptet habe, ihre Tochter könne resp. würde Arbeitsvisa ausstellen (Einvernahme vom 27. April 2020 Z. 281 f. und Z. 304). Ferner kann den Aussagen von G.________ entnommen werden, dass sie davon ausgegangen ist, dass sie in der Schweiz einer legalen Arbeit nachgehen würde (Einvernahmeprotokoll vom 5. Oktober 2020 Z. 231 und Z. 806 ff.