_ vom 19. Juni 2020]). Ausserdem hat selbst der Beschwerdeführer eingeräumt, dass sich die beiden Frauen betreffend «Geschäftsabmachungen» unterhalten hätten (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. August 2020 Z. 270 ff.). Aus einem Chat-Auszug von O.________ (Beilage 10 zur Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. August 2020) geht schliesslich hervor, dass diese sowohl für die Ehefrau als auch für deren Tochter Arbeitskräfte angeworben hat. Weiter konnten anhand der von der Polizei durchgeführten Auswertungen zahlreiche serbische Arbeiterinnen identifiziert werden, wobei ein Teil der Frauen von sich