Die Polizei geht davon aus, dass die beiden Frauen die Geschäftstätigkeiten im AA.________ (Region) gemeinsam und in laufender, enger Absprache miteinander geführt haben müssen und ihre Ehemänner offensichtlich über die Arbeiterinnen und die Geschäfte informiert gewesen sind und ihre Frauen unterstützt und vom Ganzen profitiert haben. Dass dieser sog. «Z.________-Chat» dem Berichtsrapport resp. den Haftakten nicht beiliegt, schadet nicht.