Gemäss Angaben der Polizei können einem Chat der beiden Frauen (sog. «Z.________-Chat» [beinhaltet rund 21'000 Zeilen]) zahlreiche sachdienliche Hinweise betreffend Geschäftstätigkeit und Zusammenarbeit (wie Anwerben, Absprachen, Verdienst) entnommen werden (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 14. September 2020 Ziff. 3.3.4 [S. 6], auch zum Folgenden). Die Polizei geht davon aus, dass die beiden Frauen die Geschäftstätigkeiten im AA.