4.7.2 Derzeit darf mit der in Haftverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Menschenhandels sehr wahrscheinlich erfüllt sind. Ausserdem darf auf eine Zusammenarbeit der Ehefrau des Beschwerdeführers mit ihrer Tochter geschlossen werden. Gemäss Angaben der Polizei können einem Chat der beiden Frauen (sog. «Z.________-Chat» [beinhaltet rund 21'000 Zeilen]) zahlreiche sachdienliche Hinweise betreffend Geschäftstätigkeit und Zusammenarbeit (wie Anwerben, Absprachen, Verdienst) entnommen werden (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 14. September 2020 Ziff.