sowie der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden muss davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Opfer noch erhöhen wird. Davon, dass der dringende Tatverdacht des Menschenhandels wegen des Einverständnisses der Arbeitnehmerinnen entfällt, kann im Haftverfahren nicht gesprochen werden, selbst bei denjenigen Frauen nicht, denen der Pass nicht abgenommen, der Lohn nicht vorenthalten, nicht mit Anzeige bei der Polizei gedroht oder die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt worden ist.