Das Verhalten der Ehefrau und die Tatbeiträge des Beschwerdeführers vermögen den Tatbestand des Menschenhandels mit der in Haftverfahren relevanten Wahrscheinlichkeit zu erfüllen. Aufgrund der Aussagen der drei Privatklägerinnen und J.________ sowie der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden muss davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Opfer noch erhöhen wird.