_ vom 27. April 2020 (Z. 447 ff.) besteht neu zusätzlich der Verdacht, dass der Beschwerdeführer den damaligen Arbeitern nur einen Bruchteil der vereinbarten Löhne ausbezahlt und entsprechend die Quittung, welche die Auszahlung des höheren Betrags belegt, gleich selber unterschrieben hat (vgl. Beilagen zur Einvernahme von L.________). Die Aussagen von L.________ und die Beilagen zur entsprechenden Einvernahme dürfen als Noven im Haftbeschwerdeverfahren berücksichtigt werden.