_ soll der Beschwerdeführer für seine Frau gearbeitet haben. Er soll ausserdem während der Abwesenheit der Ehefrau Aufträge erteilt haben (Einvernahme von G.________ vom 6. Juni 2020 Z. 64 ff.), was auf eine Stellvertretungstätigkeit hindeutet. Weiter steht der Beschwerdeführer im dringenden Verdacht, die bei der Familie F.________ tätig gewesenen Arbeitnehmerinnen überwacht und kontrolliert zu haben (Einvernahme von H.________ vom 17. Januar 2020 Z. 606 ff.), wobei ihm seine dortige Stellung als Hauswart entgegengekommen sein dürfte. Gemäss H.________ und I.________ soll er zudem Anweisungen gegeben (Einvernahme von I._____