, auch zum Folgenden). Zu essen habe sie nur etwas Kleines gehabt, z.B. eine Frucht oder ein Sandwich. Es habe viel Arbeit gegeben und in der Nacht habe sie im Keller die Wäsche machen und ein paar Mal in einem Hotel bis 03:00 Uhr Kinder hüten müssen. Danach habe sie teilweise um 06:00 Uhr wieder die Putztätigkeit aufnehmen müssen (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 105 ff.). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei sie zudem vom Ehepaar A./M.________ bedroht worden. Als sie auf Frage der Ehefrau des Beschwerdeführers hin, ob sie wieder zurückkommen wolle, gesagt habe «nie im Leben», habe die Ehefrau des Beschwerdeführers ihrer Mutter gegenüber Drohungen ausgesprochen.