Ausserdem seien die Frauen nicht – wie sonst im Menschenhandel typisch – nach Ablauf der drei Monate an Dritte weitergereicht worden. I.________ habe bestätigt, dass es mehr als genug zu essen gehabt habe, keine physische oder psychische Gewalt angewendet worden sei und sie keine Angst vor A./M.________ gehabt habe. Auch H.________ habe ausgeführt, keine physische oder sexuelle Gewalt erlitten zu haben, dass sie es gut im Chalet «W.________» gehabt hätten und sie zur Polizei gegangen wäre, wenn sie den Lohn nicht erhalten hätte. Was die Aussagen von G._____