Der Beschuldigte und seine Frau hätten ihm gedroht, dass er in der Schweiz zu nichts mehr kommen werde, wenn er ihnen in die Quere komme. Er werde seine Papiere verlieren und keine Zukunft mehr haben (delegierte Einvernahme vom 27. April 2020 Z. 94 ff. und vom 12. November 2019 Z. 169 ff.). - G.________ konnte am 5. Oktober 2020 parteiöffentlich befragt werden. Sie bestätigte ihre bisherigen Aussagen, insb. auch das Wegnehmen des Passes und die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.