- Auf dem Mobiltelefon von M.________ seien Hinweise auf einen Radio- Werbespot gefunden worden. M.________ gibt sinngemäss zu, dass der Spot im Lokalradio von Y.________ ausgestrahlt worden sei. Es sei jedoch nur «Spass» gewesen, es habe sich niemand gemeldet (delegierte Einvernahme vom 11. Juni 2020 Z. 657 if., insb. 690 ff.). Mit diesem Werbespot habe M.________ nach Arbeiterinnen für den Einsatz in der Schweiz gesucht und habe die Bezahlung von CHF 1500.00 pro Monat in Aussicht gestellt.