Das Zwangsmassnahmengericht führte im angefochtenen Entscheid aus, dass die seit der letzten Verlängerung vom 27. April 2020 getätigten Ermittlungen den gegen den Beschwerdeführer erhobenen Tatverdacht weiter erhärtet hätten. Dabei stützte es sich insbesondere auf folgende Punkte: - Die Polizei wertete 22 Chats mit angeblichen Anwerbeversuchen aus. Dabei habe sich ergeben, dass einige der Frauen von sich aus Kontakt mit M.________ oder D.________ aufgenommen hätten. Andere seien direkt von den beiden Frauen angesprochen worden (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 14. September 2020 S. 5).