Die Kantonspolizei Bern stellte anlässlich der Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten zahlreiche Dokumente und elektronische Geräte sicher. Zudem edierte sie bei diversen mutmasslichen Auftraggebern und bei Immobilienverwaltungen Unterlagen. 4.2.2 Des Menschenhandels macht sich schuldig, wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Das Anwerben eines Menschen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt (Sanktion: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).