Hier hätten diese illegal, teilweise unter misslichen Bedingungen, teilweise unter Anwendung von Zwangsmitteln, jedenfalls aber unter Verletzung der anwendbaren Arbeitszeit- und Mindestlohnbestimmungen arbeiten müssen (insbesondere Putzen und Babysitten). Nachdem Anfang des Jahres 2019 bei der Kantonspolizei Bern ein anonymes Schreiben mit entsprechenden Vorwürfen eingegangen war, nahmen die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen auf (u.a. auch technische Überwachungen). Das Ehepaar A./M.________ und die Stieftochter des Beschwerdeführers, D.________, wurden am 14. Januar 2020 je in ihren Wohnungen in der Überbauung E._____