3 pressung und Nötigung vorgeworfen. Daneben soll er im dringenden Verdacht stehen, u.a. gemeinsam mit seiner Frau qualifizierte Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Erleichtern des illegalen Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht, Art. 116 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 3 Bst. a des Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG; SR 142.20], Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, Art. 117 AIG) begangen zu haben.