4.2 4.2.1 Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Beschwerdeführer, im Zusammenhang mit der Stellung seiner Frau als Arbeitgeberin für serbische Reinigungs- und Haushaltsangestellte bei Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft in der Rolle als Mittäter mitgewirkt zu haben. Gleichzeitig wird ihm eine mittäterschaftliche Beteiligung an gewerbsmässigem Wucher und mindestens in einem Fall an Er-