(nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 17. Januar 2020 für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 13. April 2020, in Untersuchungshaft versetzt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 27. April 2020 um sechs Monate, d.h. bis 13. Oktober 2020. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) wies eine hiergegen gerichtete Beschwerde von A.________ ab (Entscheid BK 20 199 vom 3. Juni 2020). Am 24. Oktober 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere sechs Monate, d.h. bis am 13. April 2021.