Er beantragte das Folgende: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengericht vom 14. Januar 2020 (KZM 19 1524) sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass das Kantonale Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern betreffend Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern vom 24. Dezember 2019 auf Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft nicht entscheidungsbefugt ist/war und auf den Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug vom 24. Dezember 2019 auf Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft nicht hätte eintreten dürfen. 3.