Am 24. Dezember 2019 – beim Regionalgericht wurde gleichentags Antrag auf Verlängerung der stationären Massnahme gestellt – stellten die BVD beim Zwangsmassnahmengericht abermals Antrag um Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft um weitere sechs Monate (während hängigem Hauptverfahren). Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft am 14. Januar 2020 bis zum Entscheid des Regionalgerichts in der Hauptsache, längstens aber bis zum 11. Juli 2020. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 31. Januar 2020 Beschwerde.