2 Am 18. Januar und 23. Juli 2019 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft erneut um jeweils sechs Monate. Diese Entschiede erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. Am 24. Dezember 2019 – beim Regionalgericht wurde gleichentags Antrag auf Verlängerung der stationären Massnahme gestellt – stellten die BVD beim Zwangsmassnahmengericht abermals Antrag um Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft um weitere sechs Monate (während hängigem Hauptverfahren).