Danach sei über die Aufhebung der Massnahme neu zu entscheiden. Am 28. Februar 2019 hob die POM ihrerseits die Verfügung der BVD vom 8. März 2018 auf und wies die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurück mit der Anweisung, das Gutachten ergänzen zu lassen oder ein neues Gutachten einzuholen. Nach Eingang des Ergänzungsgutachtens sowie der Stellungnahme der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) beantragten die BVD am 24. Dezember 2019 beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) die Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre.