Am 23. Juli 2015 verlängerte das Obergericht des Kantons Bern die Massnahme um drei Jahre und sechs Monate (Höchstdauer: 12. März 2018). Am 8. März 2018 hoben die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) des Amtes für Justizvollzug die gegenüber dem Beschwerdeführer angeordnete stationäre therapeutische Massnahme wegen Aussichtslosigkeit auf. Diese Verfügung wurde durch die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) am 19. Juni 2018 bestätigt.