1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 8. September 2020 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das Verfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern.