12 vom 28. Februar 2020, S. 2 mittig sowie S. 4). Alsdann wird sie – eventuell nach weiteren Einvernahmen und gegebenenfalls unter Beizug zusätzlicher Experten – den rechtserheblichen Sachverhalt verbindlich festzustellen haben und letztlich – möglicherweise – Anklage zu erheben haben. 8.3 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde begründet und die angefochtene Verfügung aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, das Verfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen.