Bahn direkt mit Flamme; die untere Bahn wird indirekt erhitzt]). Ebenfalls stand es den Mitarbeitenden respektive den Beschuldigten letztlich frei, die Arbeiten aufgrund des zu hohen Brandrisikos (mit Blick auf die heissen und trockenen Tage jedenfalls vorübergehend) einzustellen. Die Beschuldigten 1+2 hatten folglich die Möglichkeit, durch das Ergreifen von Vorkehrungen oder durch das Unterlassen der gefährlichen Handlung das Risiko der Brandentstehung deutlich zu verkleinern. Sie hätten es in der Hand gehabt, gestaltend auf den Geschehensablauf einzuwirken.