Ebenso hätten sie bei der Bauherrschaft bewirken können, dass die Zimmermänner keine Spalten zulassen dürfen und die Späne wegsaugen müssen, wie dies nach dem Brand jeweils der Fall war. Auch bestand nach Ansicht der Kammer die Möglichkeit, die Risikostellen bei den Dachaufbauten mittels heisser Luft zu bearbeiten – wie dies nach dem Brand gemacht wurde (vgl. Einvernahme Beschuldigter 1 vom 30. Juni 2020, Z. 154 ff., insb. Z. 156 f. Zur Aussage des Beschuldigten 2 am 30. Juni 2020, Z. 253 ff. sei hier zudem angemerkt, dass die «Flamme» so zumindest deutlich weniger grossflächig eingesetzt werden muss [wohl nur auf oberer