Eine Auftragsübernahme aus finanziellen Gründen entbindet nicht davon, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen (Stichwort: bewusste Fahrlässigkeit). Das Argument der Verteidigung, könnten nicht mehr Schutzmassnahmen gefordert werden, könne aus deren Nichtergreifen auch kein Vorwurf konstruiert werden, greift somit nicht. 8.2.3 Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit Nach dem Gesagten haben zumindest die Mehrheit der am fraglichen Tag auf dem Dach anwesenden Arbeiter, insbesondere aber die Beschuldigten 1+2, um die Gefährlichkeit der Arbeiten gewusst. Sie kannten ebenfalls die einschlägigen Vorsichtsmassnahmen.