Ist dies nicht möglich, sind sie mit nichtbrennbaren und wärmeisolierenden Abdeckungen zu schützen oder dauernd mit Wasser benetzt zu halten. In Ziff. 4.1.3 (Sekundarflämmen) wird festgehalten, dass Hohlräume, Ritzen und Durchbrüche im Arbeitsbereich sorgfältig mit nichtbrennbarem Material gegen das Eindringen der Schweiss- und Verbrennungsgase abzudichten sind. Dies muss umso mehr für Flammen gelten. Im Weiteren hält das Dokument in Ziff. 3.1 fest, dass sich etwa Holzspäne leicht entzünden lassen und eine Zündtemperatur zwischen 200°C und 300°C haben.