Die anerkannten Regeln der Baukunde und der Technik hält in jedem Fall ein, wer die Normen, Richtlinien, Merkblätter, Erläuterungen und Empfehlungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), der Schweizerischen Unfallverhütungsanstalt (SUVA) sowie der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) umsetzt (Abs. 2 Bst. a, d, k). Mithin hält der Kanton in der FFV fest, welche Dokumente zur Verhinderung von Bränden einzuhalten sind.