mindestens minimal erhöht: 8.2.1 In dubio pro duriore-Grundsatz Namentlich der Beschuldigte 2 bringt mehrfach eigentliche in dubio pro reo- Argumente vor, wenn er beispielsweise behauptet, es sei weder eine Sorgfaltspflichtverletzung erwiesen noch habe die Beschwerdeführerin eine solche rechtsgenüglich aufgezeigt (Stellungnahme, Rz. 28). Davon abgesehen, dass nicht die Beschwerdeführerin als Privatklägerin eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen hat, ist wie gesehen dann Anklage zu erheben, wenn ein Schuldspruch mindestens gleich wahrscheinlich ist wie ein Freispruch;