Die Beschwerde ist begründet. Es liegt hier mit Blick auf den Grundsatz von in dubio pro duriore ein Fall vor, der nicht durch eine Verfahrenseinstellung abgeschlossen werden kann, sondern durch ein Sachgericht zu beurteilen ist. Aus folgenden Gründen ist die Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruchs gegenüber einem Freispruch der Beschuldigten 1+2 mindestens minimal erhöht: 8.2.1