1. Am 8. September 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst ein. Dagegen erhob die E.________ (E.________; nachfolgend: Beschwerdeführerin) als Straf- und Zivilklägerin am 2. November 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1 Die Einstellungsverfügung vom 8. September 2020 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Untersuchung weiterzuführen.